
Der Allgemeine Haushalt enthält alle Ausgaben und Einnahmen des Bundes mit Ausnahme der im Ausgleichshaushalt zu veranschlagenden und zu verrechnenden Einnahmen und Ausgaben im Rahmen der Finanzierungstätigkeit des Bundes (insb. Aufnahme und Rückzahlung von Finanzschulden).
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

Der Gesamthaushalt setzt sich aus einem allg. Haushalt und einem Ausgleichshaushalt zusammen. Im Ausgleichshaushalt werden die Einnahmen aus der Aufnahme und den Ausgaben aus der Rückzahlung von Finanzschulden veranschlagt.
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(Budget) Der allgemeine Haushalt umfasst alle Ausgaben und Einnahmen des Bundes. Ausgenommen davon sind jedoch jene Einnahmen und Ausgaben des Bundes, die aus der Aufnahme und Tilgung von Finanzschulden entstehen.
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https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/BUDGET/A.shtml
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